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Was ist die Korridorpension?

Aktualisiert: 13. Juli

Die Korridorpension ist ein flexibles Modell innerhalb der österreichischen Pension. Sie erlaubt den Ruhestand zwischen dem 62. und 68. Lebensjahr. Wer früher in Pension gehen möchte, muss Abstriche in Kauf nehmen (Abschläge); wer später startet, erhält Zuschläge. Arbeitnehmer:innen mit ausreichend langer Versicherungsdauer können somit individuell den Pensionszeitpunkt bestimmen 


Bildnachweis: CANVA & KI
Bildnachweis: CANVA & KI

Voraussetzungen für den Pensionsstart

Bislang gelten folgende Bedingungen:

  • Mindestalter: 62 Jahre

  • Versicherungsjahre: 40 Jahre (480 Monate)

  • Antrag spätestens bis zum letzten Monat vor Pensionsantritt

  • Keine Pflichtversicherung oder Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze am Stichtag

Bisher war die Korridorpension für Frauen erst ab 2028 möglich, denn das Regelpensionsalter für Frauen lag bislang unter 62 


Reform ab 1. Jänner 2026: Was ändert sich?

Mit der Pensionsreform startet ab dem 1. Jänner 2026 ein stufenweiser Anstieg:

  • Antrittsalter erhöht sich von 62 auf 63 Jahre.

  • Erforderliche Versicherungsjahre steigen von 40 auf 42 Jahre.

Diese Erhöhungen erfolgen in zweimonatigen Schritten, jeweils quartalsweise, bis die Ziele erreicht sind. Durch diese Maßnahmen will man ab 2029 etwa eine Milliarde Euro pro Jahr einsparen


Wie berechnen sich Abschläge und Zuschläge?

  • Wer vor dem Regelpensionsalter startet, erhält -5,1 % pro Jahr (–0,425 % pro Monat) Abschlag.

  • Wer später eintritt, bekommt +5,1 % pro Jahr, maximal +15,3 % bei einem späteren Start um drei Jahre

Ein vorzeitiger Einstieg etwa mit 62 Jahren bedeutet also über 15 % weniger Bruttopension


Korridorpension vs. Teilpension / Altersteilzeit

Während die Korridorpension mit Abschlägen verbunden ist, bietet das Modell der Teilpension/Altersteilzeit Vorteile:

  • Es wird weitergearbeitet (i.d.R. 40–60 % reduzierte Arbeitszeit).

  • Es gibt keine Abschläge, sondern einen Lohnausgleich durch das Arbeitsmarktservice.

  • Das führt langfristig zu höheren Pensionen

Die neue Teilpension wird ab 2026 eingeführt und soll klassische Altersteilzeit mit Pensionsbezug verbinden


Unterstützung für Pensionist:innen

Für alle Fragen rund um Korridor- oder Teilpension gibt es kompetente Anlaufstellen wie:

  • Arbeiterkammer

  • Wirtschaftskammer

  • Pensionsversicherungsanstalt

  • Arbeitsmarktservice (insbesondere mit Pensions- und Altersteilzeit­rechnern) 

Fazit

Thema

Alt (bis 2025)

Neu (ab 2026)

Eintrittsalter

62 Jahre

Schrittweise auf 63 Jahre

Versicherungsjahre

40 Jahre

Schrittweise auf 42 Jahre

Abschläge

Ja, -5,1 % pro Jahr

Gleichbleibend

Teilpension

noch nicht verfügbar

Kombination aus Arbeit und Pension möglich

Diese Reform zielt darauf ab, das Pensionssystem langfristig zu stabilisieren, führt aber zu Einschränkungen beim frühzeitigen Ausstieg. Wer flexibel Pensionsansprüche kombinieren möchte, sollte sich intensiv mit Altersteilzeit und der neuen Teilpension auseinandersetzen.


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