Was ist die Korridorpension?
- Bernhard Suler
- 12. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Juli
Die Korridorpension ist ein flexibles Modell innerhalb der österreichischen Pension. Sie erlaubt den Ruhestand zwischen dem 62. und 68. Lebensjahr. Wer früher in Pension gehen möchte, muss Abstriche in Kauf nehmen (Abschläge); wer später startet, erhält Zuschläge. Arbeitnehmer:innen mit ausreichend langer Versicherungsdauer können somit individuell den Pensionszeitpunkt bestimmen

Voraussetzungen für den Pensionsstart
Bislang gelten folgende Bedingungen:
Mindestalter: 62 Jahre
Versicherungsjahre: 40 Jahre (480 Monate)
Antrag spätestens bis zum letzten Monat vor Pensionsantritt
Keine Pflichtversicherung oder Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze am Stichtag
Bisher war die Korridorpension für Frauen erst ab 2028 möglich, denn das Regelpensionsalter für Frauen lag bislang unter 62
Reform ab 1. Jänner 2026: Was ändert sich?
Mit der Pensionsreform startet ab dem 1. Jänner 2026 ein stufenweiser Anstieg:
Antrittsalter erhöht sich von 62 auf 63 Jahre.
Erforderliche Versicherungsjahre steigen von 40 auf 42 Jahre.
Diese Erhöhungen erfolgen in zweimonatigen Schritten, jeweils quartalsweise, bis die Ziele erreicht sind. Durch diese Maßnahmen will man ab 2029 etwa eine Milliarde Euro pro Jahr einsparen
Wie berechnen sich Abschläge und Zuschläge?
Wer vor dem Regelpensionsalter startet, erhält -5,1 % pro Jahr (–0,425 % pro Monat) Abschlag.
Wer später eintritt, bekommt +5,1 % pro Jahr, maximal +15,3 % bei einem späteren Start um drei Jahre
Ein vorzeitiger Einstieg etwa mit 62 Jahren bedeutet also über 15 % weniger Bruttopension
Korridorpension vs. Teilpension / Altersteilzeit
Während die Korridorpension mit Abschlägen verbunden ist, bietet das Modell der Teilpension/Altersteilzeit Vorteile:
Es wird weitergearbeitet (i.d.R. 40–60 % reduzierte Arbeitszeit).
Es gibt keine Abschläge, sondern einen Lohnausgleich durch das Arbeitsmarktservice.
Das führt langfristig zu höheren Pensionen
Die neue Teilpension wird ab 2026 eingeführt und soll klassische Altersteilzeit mit Pensionsbezug verbinden
Unterstützung für Pensionist:innen
Für alle Fragen rund um Korridor- oder Teilpension gibt es kompetente Anlaufstellen wie:
Arbeiterkammer
Wirtschaftskammer
Pensionsversicherungsanstalt
Arbeitsmarktservice (insbesondere mit Pensions- und Altersteilzeitrechnern)
Fazit
Thema | Alt (bis 2025) | Neu (ab 2026) |
Eintrittsalter | 62 Jahre | Schrittweise auf 63 Jahre |
Versicherungsjahre | 40 Jahre | Schrittweise auf 42 Jahre |
Abschläge | Ja, -5,1 % pro Jahr | Gleichbleibend |
Teilpension | noch nicht verfügbar | Kombination aus Arbeit und Pension möglich |
Diese Reform zielt darauf ab, das Pensionssystem langfristig zu stabilisieren, führt aber zu Einschränkungen beim frühzeitigen Ausstieg. Wer flexibel Pensionsansprüche kombinieren möchte, sollte sich intensiv mit Altersteilzeit und der neuen Teilpension auseinandersetzen.




Kommentare