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Mitversicherte Personen in der Rechtsschutzversicherung spielen eine wesentliche Rolle bei der Frage, wer im Streitfall tatsächlich abgesichert ist!
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, um das eigene Recht durchzusetzen – sei es bei Schadenersatzforderungen, arbeitsrechtlichen Konflikten oder Streitigkeiten im Vertragsrecht. Doch wer ist genau vom Versicherungsschutz betroffen, wenn dieser nicht nur für den Versicherungsnehmer gilt? Wer gilt als versicherte Person? Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer , auch die Person, auf den Namen des Vertrags abgeschlossen wurde, die Hauptversicherte. Der Versicher
Bernhard Suler
vor 3 Tagen2 Min. Lesezeit
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