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FAQ

Wir sind für Sie da

Warum muss ich eine Versicherung abschließen?

Eine Versicherung abzuschließen bedeutet nicht, dass Sie gegen das Ereignis (Schadensfall) abgesichert sind, es bedeutet, dass Sie im Schadensfall ein finanzielle Entschädigung erhalten, bzw. die Reparaturkosten oder die Wiederherstellungskosten ersetzt bekommen. 

Wie stelle ich sicher, dass ich nicht überversichert bin?

Durch einen regelmäßigen Versicherungscheck mit uns als ihre Versicherungsmakler. 

Bieten Sie Neukunden kostenlose Beratungen an?

Grundsätzlich ist immer die erste Neukundenberatung kostenlos. Es versteht sich, dass wir als Versicherungsmakler Provisionszahlungen für den Abschluss von Versicherungsprodukten erhalten. Des weiteren ist es uns erlaub, Honorare für verschiedene Beratungstätigkeiten auszustellen, welche sich im Bereich der Beratung zu Versicherungsangelegenheiten finden. Dazu zählen Schadenabwicklungen für Kunden bei Fremdverträgen oder jährliche Servicepauschale für periodische Versicherungsberatung. 

Wie können Versicherungsverträge gekündigt werden?

Grundsätzlich sind Versicherungsverträge gebundene Verträge. D.H. die Kunden können diese auch nur zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Versicherungszeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Darüber hinaus gibt es Sonderkündigungsrechte nach einem Versicherungsfall (Schadenfall) nach §11 VersVG oder bei Wegfall des versicherten Risikos §68 VersVG. Ein weiteres Kündigungsrecht hat der Versicherer dann, wenn bei Kunden die Schadensquote zu hoch ist. 

Wie kann eine optimale Beratungsqualität sicher gestellt werden?

Der Versicherungsmakler unterliegt strengen gesetzlichen Vorlagen. Einerseits muss er sicherstellen, in welcher Funktion er als Berater, also als Versicherungsmakler, auftritt, andererseits ist der Versicherungsmakler im Gegensatz zum Versicherungsagenten, dem MaklerG unterlegen. Im §26 - 28 MaklerG ist genau geregelt, wie der Versicherungsmakler beim Kunden am freien Versicherungsmarkt zu agieren hat. Der § 28 Abs.3 MaklerG notiert das "Best Advice Prinzip" und es heißt darin, dass der Versicherungsmakler verpflichtet ist, nach Erstellung einer Risikoanalyse ein optimales Versicherungskonzept nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden zu erstellen. Zudem muss der Versicherungsmakler auch die Genetik des Versicherer für den Kunden zu überprüfen. Damit ist für den Kunden gewährleistet, dass dieser nicht an ein Versicherungsunternehmen vermittelt wird, welches nicht die optimale Absicherung nach Angaben der Risikoanalyse abdecken kann. 

Was unterscheidet den Versicherungsmakler von Versicherungsagenten

Der Versicherungsagent ein mit einem Versicherungsunternehmen vertraglicher Vertriebspartner von Versicherungsprodukten. Daher ist er in Bezug auf die optimale Beratung sehr eingeschränkt. Er kann sich jeweils nur der Produktpalette bedienen, welche jene Versicherungsunternehmen zur Verfügung stellen, mit denen der Versicherungsagent eine vertragliche Vertriebsvereinbarung führt. Im Gegensatz zum Versicherungsmakler, welcher völlig frei und ungebunden am Versicherungsmarkt agiert. Er führ lediglich Courtagenvereinbarungen mit allen Versicherern am Markt, ist jedoch keinem Versicherer gegenüber verpflichtet, die Produkte beim Kunden anzubieten. Daher kann der Versicherungsmakler als einziger Ansprechpartner am Markt, den Kunden nach den Wünschen und Bedürfnissen versichern, bzw.optimale Lösungskonzepte vorlegen. 

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