Rechtsschutz abgelehnt? Warum sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt
Wenn dann auch noch die Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme ablehnt, entsteht schnell das Gefühl, auf sich allein gestellt zu sein. Ein Fall aus der Arbeit des Vereins für Schadenshilfe Österreich zeigt, warum eine genaue Prüfung wichtig ist.

Der Fall: Persönliche Angriffe in einem öffentlichen Forum
Eine betroffene Person wurde nach dem uns geschilderten Sachverhalt in einem öffentlichen Internetforum massiv beschimpft. Zusätzlich veröffentlichte eine andere Person ihre Kontaktdaten und verbreitete unwahre Behauptungen über sie.
Die betroffene Person wollte dagegen vorgehen und unter anderem Schadenersatz wegen immaterieller Schäden geltend machen. Eine Rechtsschutzversicherung war vorhanden – einschließlich des erweiterten Internet-Rechtsschutzbausteins web@aktiv.
Dennoch lehnte der Versicherer die beantragte Kostenübernahme zunächst ab.
Die Begründung der Ablehnung
Im Zusammenhang mit den geltend gemachten immateriellen Schadenersatzansprüchen verwies der Versicherer auf einen Ausschluss nach Artikel 21.3.1 ARB 2023. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines
immateriellen Schadens ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Darüber hinaus teilte der Rechtsschutzversicherer mit, dass die Einbringung einer Sachverhaltsdarstellung nicht von der versicherten Leistungsbeschreibung umfasst sei.
Für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ist eine solche Rückmeldung oft entmutigend. Die entscheidende Frage lautet jedoch: Erfasst diese Begründung tatsächlich sämtliche Ansprüche und Leistungen, die im konkreten Fall in Betracht kommen?
Schadenersatz und Unterlassung verfolgen unterschiedliche Ziele
Bei der Überprüfung durch den Verein für Schadenshilfe Österreich rückte der zusätzlich vereinbarte Unterlassungs-Rechtsschutz in den Mittelpunkt.
Der Unterschied ist wesentlich:
Schadenersatz zielt auf den Ausgleich eines erlittenen Schadens ab.
Unterlassung zielt darauf ab, rechtswidrige Handlungen künftig zu verhindern beziehungsweise deren Fortsetzung zu unterbinden.
Der hier angesprochene Internet-Rechtsschutzbaustein beschreibt ausdrücklich die Geltendmachung bestimmter Unterlassungsansprüche, unter anderem wegen einer Schädigung der e-Reputation.
Ein Ausschluss für bestimmte Schadenersatzforderungen beantwortet daher noch nicht automatisch die Frage, ob Kosten für ein eigenständiges Unterlassungsbegehren versichert sind. Dafür müssen die betreffende Leistungsbeschreibung, die Voraussetzungen und die einschlägigen Ausschlüsse gemeinsam geprüft werden.
Nach dem Einspruch: Der Versicherer fordert weitere Angaben an
Nach der Überprüfung durch den Verein für Schadenshilfe Österreich erhob die betroffene Person Einspruch gegen die Ablehnung und verwies auf den Unterlassungs-Rechtsschutz.
Daraufhin ersuchte der Versicherer um Bekanntgabe der Bewertung des Unterlassungsbegehrens. Gemeint ist dessen geldmäßige Bewertung für die weitere Bearbeitung, nicht die Höhe einer verlangten Entschädigung.
Eine endgültige Deckungszusage liegt nach dem derzeit berichteten Stand noch nicht vor. Auch eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche ist damit noch nicht verbunden. Die Rückmeldung zeigt jedoch, dass das Unterlassungsbegehren nun konkret Gegenstand der weiteren Deckungsprüfung ist.
Warum eine sorgfältige Prüfung den Unterschied machen kann?
Versicherungsbedingungen bestehen aus allgemeinen Regelungen, besonderen Bestimmungen und ergänzenden Bausteinen. Für die Beurteilung eines Falls genügt es deshalb häufig nicht, nur eine einzelne Ausschlussklausel zu betrachten.
Es kommt darauf an, welche Ansprüche erhoben werden, welche rechtlichen Schritte geplant sind und welche Leistungen tatsächlich vereinbart wurden.
Nicht jede Ablehnung ist unberechtigt. Ebenso wenig muss eine erste Ablehnung bereits sämtliche Möglichkeiten des Versicherungsvertrags abschließend erfassen.
Genau dafür gibt es den Verein für Schadenshilfe Österreich
Der Verein für Schadenshilfe Österreich wurde gegründet, damit Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer bei abgelehnten Versicherungsleistungen eine Anlaufstelle haben.
Wir unterstützen dabei, Ablehnungsgründe nachzuvollziehen, Vertragsunterlagen sorgfältig zu prüfen und mögliche weitere Schritte zu klären. Wo erforderlich, werden geeignete externe Fachleute eingebunden.
Unser Anliegen ist eine sachliche, fundierte Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Fall – damit mögliche Ansprüche nicht allein deshalb ungeprüft bleiben, weil eine erste Rückmeldung negativ ausgefallen ist.
Ihre Versicherung hat eine Leistung abgelehnt? Über unsere Webseite www.schadenshilfe.at
können Sie Kontakt mit dem Verein für Schadenshilfe Österreich aufnehmen und Ihren Fall schildern.
Der Fall wird anonymisiert und nach dem derzeit bekannten Bearbeitungsstand dargestellt. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom individuellen Vertrag und den Umständen des Einzelfalls ab.
#Rechtsschutz #Deckungsablehnung, #UnterlassungsRechtsschutz, #RufschädigungimInternet, #HilfebeiVersicherungsablehnung
Text Verein für Schadenshilfe Österreich & AI generated




Kommentare