Wir haben schon in einem unserer letzten Blogs auf die Gefahr von E-Scootern hingewiesen, doch nun hat der OGH eine Entscheidung dazu gefällt.
E-Scooter haben sich in den letzten Jahren als praktisches und umweltfreundliches Verkehrsmittel etabliert, insbesondere in urbanen Gebieten. Doch ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Österreich wirft nun eine entscheidende Frage auf: Sind E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt? Die Antwort lautet leider: Nein.
Der Fall aus Graz
Ein Grazer, der im Februar 2023 mit einem E-Scooter zu seiner Dienststelle unterwegs war, erlebte diese rechtliche Realität hautnah. Während seiner Fahrt kam ihm ein Pkw entgegen. Der Mann bremste, rutschte auf der feuchten Fahrbahn weg und stürzte. Die Folgen: Verletzungen, die ihn dazu veranlassten, eine Versehrtenrente zu beantragen. Doch sowohl die Unfallversicherung als auch die Gerichte verweigerten den Anspruch. Der Grund: Der E-Scooter wird als Spiel- und Sportgerät eingestuft und genießt daher keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Warum sind E-Scooter nicht abgedeckt?
Die Entscheidung des OGH begründet sich auf den spezifischen Eigenschaften von E-Scootern. Diese bieten laut Gericht "im Vergleich mit einem üblichen Damen- oder Herrenfahrrad" weniger Stabilität. Hauptursache sind die kleinen Räder und die schmale Lenkerbreite, die das sichere Fahren erschweren. Auch wenn E-Scooter im innerstädtischen Verkehr inzwischen weit verbreitet sind, stuft das Gesetz sie weiterhin als "Trendsportgeräte" ein. Dadurch gelten sie nicht als allgemein übliche und sicher handhabbare Verkehrsmittel, wie es beispielsweise Fahrräder sind.
Kritische Manöver und technische Grenzen
Besonders kritisch sind laut Gericht bestimmte Fahrsituationen wie starkes Bremsen oder das Geben von Handzeichen. Diese können bei einem E-Scooter aufgrund der technischen Eigenschaften schnell zu Stürzen führen. So fehlt etwa eine Selbststabilisierung, wie sie bei Fahrrädern durch die größeren Räder gegeben ist. Das Vorderrad eines E-Scooters neigt dazu, leichter wegzurutschen, was ungewollte Auslenkungen begünstigt.
Wann wäre die Unfallversicherung zuständig?
Die Unfallversicherung müsste lediglich dann zahlen, wenn der Unfall unter Umständen passiert wäre, die auch bei einem Fahrrad oder einem anderen anerkannten Verkehrsmittel nicht vermeidbar gewesen wären. Ein Beispiel wäre ein schwerer Fahrbahnmangel oder ein umgestürzter Baum. Unfälle, die hingegen auf die spezifischen Fahreigenschaften des E-Scooters zurückzuführen sind, fallen nicht in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung.
Konsequenzen für den Alltag
Das Urteil des OGH hat weitreichende Folgen. Martin Hoffer, Leiter der Rechtsdienste beim ÖAMTC, weist darauf hin, dass diese Rechtslage auch für Schulwege gilt. Sollte es zu selbstverschuldeten Unfällen mit E-Scootern auf dem Weg zur Schule kommen, könnten Ansprüche auf Leistungen wie Taggeld im Krankenhaus oder eine Versehrtenrente entfallen. Eltern und E-Scooter-Nutzer sollten sich dieser Risiken bewusst sein.
Fazit
Der Fall zeigt, dass die rechtliche Einordnung von E-Scootern nach wie vor eine Grauzone darstellt. Trotz ihrer zunehmenden Beliebtheit und Nutzung im urbanen Nahverkehr gelten sie weiterhin als Spiel- und Sportgeräte, was ihren Versicherungsschutz zu Wünschen übrig lässt. Für Berufspendler, die auf den E-Scooter setzen, bedeutet dies: Vorsicht ist geboten, denn im Falle eines Unfalls gibt es keinen Versicherungsschutz von Seiten der AUVA. Ohne einer privaten Versicherung, bleibt man auf den Kosten sitzen und das kann zu finanziellen Problemen führen, bis hin zum Existenzverlust.
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