Interessenskollision bei KFZ Haftpflichtversicherung!
- Bernhard Suler
- 27. Feb.
- 3 Min. Lesezeit
Hat ein Einsatzfahrzeug immer Vorrang?

Was ist passiert?
Der Motorradfahrer E. wurde in Wien-Simmering in einer Kreuzung von einem Einsatzfahrzeug der Wiener Berufsfeuerwehr angefahren und dabei schwer verletzt. Zudem erleidete das Motorrad von Hrn. E einen Totalschaden bei diesem Unfall. Herr E. hatte ich Vorschriftsmäßig verhalten und die Kreuzung bei Grün passiert.
Die Berufsfeuerwehr überführ die Ampel mit Blaulicht und Folgetonhorn, auch Martinshorn gennant, bei Rot. Laut dem Einsatzleiter hat sich der Lenker des Feuerwehrautos nicht ausreichend vergewissert, dass er beim Einfahren in die Kreuzung niemanden gefährdet, was leider zu dem Unfall führte. Der Unfallverursacher ist hier die Feuerwehr, doch warum bekommt Herr E. dennoch keinen Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung des Einsatzfahrzeuges? Beide Unfallbeteiligten sind mit der KFZ Haftpflichtversicherung beim selbigen Versicherer versichert und das führt zu einer Interessenskollision!!
Der Fall landete schlussendlich auf ORF beim Bürgeranwalt (https://on.orf.at/video/14263532/15820533/haben-einsatzfahrzeuge-mit-blaulicht-immer-vorrang-buergeranwalt-vom-15022025)
Interessenkollision bei Kfz-Versicherungen: Warum eine separate Rechtsschutzversicherung wichtig ist?
Eine Interessenskollision bei Versicherungen tritt auf, wenn ein Versicherer zwei widerstreitende Interessen vertreten müsste, was zu einem möglichen Nachteil für den Versicherungsnehmer führen kann.
Warum zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer Interessenkollision nicht?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich die Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer. Wenn der Versicherungsnehmer selbst Schaden erleidet (z. B. als Mitfahrer im eigenen Auto oder durch einen Mitversicherten wie einen Ehepartner), könnte eine Interessenkollision entstehen:
Die Versicherung müsste dann gleichzeitig den eigenen Kunden entschädigen und sich gegen die Forderung verteidigen.
Um diese Interessenkollision zu vermeiden, sind bestimmte Konstellationen in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen oder werden nur eingeschränkt reguliert.
Häufig betroffen sind z. B. Personenschäden von nahen Angehörigen, wenn sie im versicherten Fahrzeug mitfahren, oder Eigenschäden des Versicherungsnehmers.
Besonderheiten der Interessenkollision in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei einer Interessenkollision in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann es zu Komplikationen kommen, insbesondere wenn sowohl der Versicherungsnehmer als auch der geschädigte Dritte beim selben Versicherer haftpflichtversichert sind. In diesem Fall ist Art. 16 AKHB nicht anwendbar, was bedeutet, dass die üblichen Regelungen zur Schadensabwicklung nicht greifen.
Die Interessenkollision führt dazu, dass der Versicherer in einen Konflikt gerät, da er sowohl die Interessen des Versicherungsnehmers als auch die des Geschädigten vertreten müsste. Um diesen Konflikt zu lösen, wird dem Versicherungsnehmer in solchen Fällen das Recht eingeräumt, sich auf Kosten des Versicherers von einem Rechtsanwalt seiner Wahl vertreten zu lassen.
Warum ist eine separate Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Eine Rechtsschutzversicherung ist besonders dann von Vorteil, wenn man sich gegen den eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer wehren muss, z. B. bei:
Streit um die Höhe des Schadensersatzes
Abgelehnte Ansprüche
Verzögerungen oder Kürzungen bei der Regulierung
Vorteile einer separaten Rechtsschutzversicherung:
Unabhängige Interessenvertretung: Ein unabhängiger Rechtsschutzversicherer kann die Interessen des Versicherungsnehmers vertreten, ohne Rücksicht auf mögliche Konflikte mit der Haftpflichtversicherung.
Kostenübernahme: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die anwaltliche Vertretung, Gerichtskosten und eventuell notwendige Gutachten.
Freie Anwaltswahl: Der Versicherungsnehmer kann einen Anwalt seines Vertrauens wählen, was besonders wichtig ist, wenn es zu einer Schadenersatzklage gegen den eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer kommt.
Umfassender Schutz: Eine Rechtsschutzversicherung deckt oft verschiedene Rechtsbereiche ab, einschließlich Verkehrs-, Schadenersatz- und Strafrechtsschutz, was bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen von Vorteil sein kann.
Stärkung der Verhandlungsposition: Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken kann der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen besser wahren und hat eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber dem Haftpflichtversicherer.
Fazit
Eine separate Rechtsschutzversicherung ist besonders wertvoll, wenn es zu Streitigkeiten mit dem eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer kommt, da sie die nötige finanzielle und rechtliche Unterstützung bietet, um die eigenen Interessen durchzusetzen, ohne durch mögliche Interessenkonflikte des Versicherers eingeschränkt zu werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte darauf achten, dass seine Rechtsschutzversicherung nicht beim gleichen Anbieter wie seine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
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