Der Chef fällt aus: Wie lange funktioniert Ihr Unternehmen ohne Sie?
Was passiert mit Ihrem Unternehmen, wenn Sie als Unternehmer:in oder Geschäftsführer:in plötzlich für mehrere Monate nicht arbeiten können?
Viele Unternehmer beschäftigen sich intensiv mit den Risiken ihres Betriebes. Gebäude werden versichert, Fahrzeuge erhalten Kaskoschutz, Maschinen werden abgesichert, Cyberrisiken analysiert und für Haftungsfälle gibt es entsprechende Versicherungslösungen.
Doch ein Risiko wird erstaunlich häufig unterschätzt:
Der Ausfall des Unternehmers oder der Unternehmerin selbst.
Gerade bei Einzelunternehmen und kleinen bis mittleren Betrieben hängt ein erheblicher Teil des wirtschaftlichen Erfolges unmittelbar von wenigen Personen ab. Bei inhabergeführten Unternehmen ist häufig die Geschäftsführung selbst einer der wichtigsten Leistungsträger.
Was passiert also, wenn genau diese Person plötzlich ausfällt?
Krankheit fragt nicht nach dem Terminkalender
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen können jeden treffen – unabhängig von Beruf, Einkommen oder Position.
Einige Wochen lassen sich in vielen Unternehmen noch überbrücken.
Doch was passiert nach drei Monaten?
Oder nach sechs Monaten?
Oder wenn die bisherige berufliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr im gewohnten Umfang ausgeübt werden kann?
Dann geht es plötzlich nicht mehr ausschließlich um Gesundheit.
Es geht auch um die wirtschaftliche Existenz.
Die entscheidende Frage: Würde Ihr Unternehmen sechs Monate ohne Sie funktionieren?
Diese Frage sollten sich insbesondere Selbständige und Geschäftsführer:innen einmal in Ruhe stellen.
Wer übernimmt während eines längeren Ausfalls beispielsweise:
wichtige Kundenkontakte,
Personalentscheidungen,
Kalkulationen und Angebote,
strategische Entscheidungen,
Akquisition und Vertrieb,
Verhandlungen mit Geschäftspartnern,
Projektsteuerung,
Freigaben und Unterschriften?
In einem größeren Unternehmen können Verantwortlichkeiten häufig auf mehrere Personen verteilt werden.
Bei einem EPU oder kleineren KMU sieht die Situation oftmals völlig anders aus.
Fällt der Unternehmer aus, fehlt möglicherweise gleichzeitig Vertrieb, Fachwissen, Entscheidungsbefugnis und ein wesentlicher Teil der produktiven Leistung.
Die Kosten laufen trotzdem weiter
Ein gesundheitlicher Ausfall bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche finanziellen Verpflichtungen ebenfalls pausieren.
Auf betrieblicher Ebene können beispielsweise weiterhin anfallen:
Mieten und Finanzierungen, Leasingraten, Gehälter, Versicherungen, Kredite, IT-Kosten, Steuerberatung und andere laufende Betriebsausgaben.
Gleichzeitig bestehen natürlich auch die privaten Verpflichtungen weiter.
Wohnkosten oder Immobilienfinanzierung, Lebensmittel, Fahrzeuge, Familie, Vorsorge und der bisherige Lebensstandard müssen weiterhin finanziert werden.
Deshalb reicht die Frage „Bin ich versichert?“ aus meiner Sicht nicht aus.
Viel wichtiger ist:
Wie viel Geld steht mir tatsächlich monatlich zur Verfügung, wenn ich längere Zeit nicht mehr arbeiten kann?
Gesetzlich versichert bedeutet nicht automatisch vollständig abgesichert
Selbständige und Gewerbetreibende verfügen in Österreich grundsätzlich über gesetzliche Sozialversicherungsleistungen. Welche Leistungen im konkreten Fall bestehen und in welcher Höhe sie zur Verfügung stehen, hängt jedoch von der individuellen Situation ab.
Deshalb sollte man gesetzliche und bereits vorhandene private Leistungen zunächst gemeinsam betrachten.
Erst danach lässt sich feststellen, ob zwischen dem benötigten Einkommen und den tatsächlich verfügbaren Leistungen eine Versorgungslücke entsteht.
Ein einfaches Beispiel:
Benötigt ein Unternehmer für seine privaten Verpflichtungen und seinen Lebensstandard monatlich € 4.500 und stehen ihm im Ernstfall aus bestehenden Leistungen lediglich € 2.500 zur Verfügung, ergibt sich eine monatliche Differenz von:
€ 2.000.
Bei sechs Monaten wären das bereits € 12.000.
Bei drei Jahren wären es € 72.000.
Und bei einer dauerhaften Einschränkung kann daraus ein erhebliches finanzielles Risiko entstehen.
Das Beispiel dient lediglich der Veranschaulichung und stellt keine individuelle Leistungsberechnung dar.
Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit sind nicht dasselbe
Gerade hier entstehen häufig Missverständnisse.
Ob jemand vorübergehend arbeitsunfähig ist, seinen bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann oder generell nur noch eingeschränkt erwerbsfähig ist, sind unterschiedliche Sachverhalte.
Auch Versicherungsbedingungen können sich hinsichtlich Definitionen, Voraussetzungen, Leistungshöhen, Leistungsdauer und Ausschlüssen erheblich unterscheiden.
Deshalb sollte eine Einkommensabsicherung niemals ausschließlich anhand der monatlichen Versicherungsprämie ausgewählt werden.
Entscheidend ist vielmehr, unter welchen Voraussetzungen tatsächlich geleistet wird.
Das entspricht auch einem Grundsatz meiner Beratung:
„Nicht die Prämie, sondern die Qualität in der Schadensabwicklung ist der Maßstab in der Versicherungsberatung.“
Fünf Fragen für Ihren persönlichen Unternehmer-Selbstcheck
Nehmen Sie sich zwei Minuten Zeit und beantworten Sie diese Fragen:
1. Wie lange könnte mein Unternehmen ohne meine aktive Mitarbeit funktionieren?
2. Wie hoch sind meine monatlichen privaten Fixkosten?
3. Welche betrieblichen Verpflichtungen würden bei meinem Ausfall weiterlaufen?
4. Welche gesetzlichen und privaten Leistungen würde ich tatsächlich erhalten?
5. Wie groß wäre die monatliche Differenz zwischen meinem Finanzbedarf und diesen Leistungen?
Können Sie Frage vier oder fünf nicht beantworten, besteht nicht automatisch eine Versicherungslücke.
Text u.a. AI modified




Kommentare