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Pendlerpauschale vs. NÖ Pendlerhilfe: Bis zu 1.200 € Förderung sichern (Antrag 1. März – 31. Oktober 2025)

Canva & KI
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Kurz auf den Punkt gebracht.


Das Land Niederösterreich unterstützt berufstätige Pendler:innen rückwirkend für das Kalenderjahr 2024 mit der NÖ Pendlerhilfe – bis zu 1.000 €, bzw. 1.200 € mit Öko-Bonus (wenn überwiegend mit Öffis gependelt und eine personenbezogene Jahreskarte vorgelegt wird). Anträge können vom 1. März bis 31. Oktober 2025 ausschließlich online eingereicht werden; eine vom Dienstgeber bestätigte Dienstgeberbestätigung ist verpflichtend.



Was ist die NÖ Pendlerhilfe? Die NÖ Pendlerhilfe ist eine landesweite Förderung des Landes Niederösterreich, die Pendler:innen einen Zuschuss zu den Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte gewährt. Sie wird nachträglich für das vergangene Kalenderjahr ausbezahlt und richtet sich an Arbeitnehmer:innen (ausgenommen Lehrlinge), die für ihren Arbeitsweg finanzielle Aufwendungen selbst tragen.



Förderzeitraum & Fristen (für das Jahr 2024)Antragsfenster: 1. März – 31. Oktober 2025 (Nachreichungen außerhalb dieser Frist werden nicht berücksichtigt; budgetäre Mittel vorbehalten).

Förderungszeitraum: Kalenderjahr 2024 (rückwirkend).

Einreichung: ausschließlich online über das Formular des Landes NÖ; Dienstgeberbestätigung erforderlich.

Auszahlung: nach positiver Prüfung per Überweisung.


Wer kann beantragen? – Die wichtigsten Voraussetzungen1. Hauptwohnsitz in NiederösterreichDer Wohnsitz, von dem tatsächlich gependelt wurde, muss im Förderungszeitraum (2024) in Niederösterreich gelegen sein; maßgeblich ist der nächstgelegene Haupt- oder Nebenwohnsitz, sofern von dort gependelt wurde.


2. Regelmäßiges PendelnDie Fahrten müssen innerhalb der betreffenden Monate regelmäßig direkt zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte erfolgt sein (Hin- und Rückfahrt). Wochenpendler:innen oder Teilzeit sind möglich; die Förderung wird anteilig reduziert (siehe unten).


3. Mindestentfernung – Achtung, zwei Schwellen!Volle NÖ Pendlerhilfe: laut Richtlinie ab mindestens 40 km einfacher Entfernung.

Pendlerausgleichsbetrag: für Entfernungen ab 25 km bis unter 40 km kann ein einmaliger Ausgleichsbetrag von bis zu 160 € gewährt werden.

Viele Kurzfassungen sprechen vereinfacht von einer „Mindestdistanz 25 km“ – das ist nur dann korrekt, wenn man den Ausgleichsbetrag mitdenkt; für die eigentliche Pendlerhilfe gilt die 40‑km‑Grenze. Prüfen Sie Ihre Strecke unbedingt mit dem vom Land verwendeten Routenplaner (AnachB-Version).


4. Eigene Kosten & kein kostenloses Firmenfahrzeug Sie müssen für Ihren Arbeitsweg selbst Kosten getragen haben; erhalten Sie ein Firmenauto oder werden Sie kostenlos befördert (z.B. Firmenbus), besteht kein Anspruch. Dienstgeberzuschüsse (Fahrtkostenzuschuss, Wegegeld) werden angerechnet.


Öko-Bonus: +20 % bei Öffi-PendelnWer mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendelt und eine personenbezogene Jahreskarte nachweist, erhält zusätzlich einen Öko-Bonus von 20 % auf die errechnete Pendlerhilfe.



Beispielwerte aus den Richtlinien (volle Pendelhäufigkeit 5–7 Fahrten/Woche)Einfache Entfernung Ohne Öko-Bonus MiT Öko-Bonus40

40km €320 €384

65km €520 €624

100km €800 €960

130km €1.000 €1.200 € (Deckel)


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