Wichtige Aspekte bei einer Haushaltsversicherung in Österreich
- Bernhard Suler
- vor 16 Stunden
- 4 Min. Lesezeit
1. Wichtige Aspekte bei einer Haushaltsversicherung

Eine Haushaltsversicherung schützt den gesamten Wohnungsinhalt gegen Risiken wie Feuer, Einbruch,
Leitungswasserschäden, Sturm oder Glasbruch. Sie umfasst meist auch eine private Haftpflichtversicherung.
Der Abschluss ist rechtlich freiwillig, kann aber durch Mietverträge oder Eigentümergemeinschaften vorgeschrieben werden.
Ein Vergleich von mehreren Versicherungsanbietern lohnt sich um im Schadensfall nicht negativ überrascht zu werden.
Zu beachten sind insbesondere:
Die Versicherungssumme sollte realistisch gewählt werden, um Unterversicherung zu vermeiden.
Die Grunddeckung kann individuell erweitert werden (z. B. für besondere Wertgegenstände oder grobe Fahrlässigkeit).
Die versicherten Sachen umfassen alle beweglichen Gegenstände des Haushalts, ausgenommen sind z. B. Kraftfahrzeuge und Handelswaren.
2. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Als Versicherungsnehmer müssen bestimmte Obliegenheiten (Pflichten) eingehalten werden, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Ein Verstoß kann zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Wichtige Obliegenheiten sind:
Sicherheitsvorschriften: Türen, Fenster und andere Zugänge sind bei Verlassen der Wohnung ordnungsgemäß zu versperren. Fenster, die leicht erreichbar sind, dürfen nicht gekippt oder offen bleiben.
Vorsorge bei längerer Abwesenheit: Bei Abwesenheit von mehr als 72 Stunden sind Wasserleitungen abzusperren und Frostschutzmaßnahmen zu treffen.
Meldung von Wertgegenständen: Besonders wertvolle Gegenstände müssen dem Versicherer gemeldet werden.
Einhaltung aller vertraglichen Sicherheitsmaßnahmen: Dazu zählen auch gesetzliche oder behördliche Auflagen (z. B. bei Heizungsanlagen).
Schadensverhütung und -minderung: Im Schadensfall sind alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um den Schaden zu verhindern oder zu minimieren.
Unverzügliche Schadenmeldung: Schäden müssen dem Versicherer ohne schuldhaftes Zögern gemeldet werden.
Wahrheitsgemäße Angaben: Im Schadensfall sind alle erforderlichen Auskünfte und Nachweise wahrheitsgemäß zu erbringen.
3. Wichtige Paragraphen im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
Im österreichischen Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) sind zentrale Bestimmungen geregelt, darunter:
§ 6 VersVG: Obliegenheiten: Welche Rechte und Pflichten unterliegen de /der Versicherungsnehmer/in
§ 38 § 39 VersVG: Zahlungsfristen der Erst- und Folgeprämie
4. Relevante Paragraphen im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
Das ABGB enthält allgemeine Bestimmungen zu Verträgen und Schadenersatz, die auch für Versicherungsverhältnisse gelten:
§ 914 ABGB: Auslegung von Verträgen.
§ 1293 ff. ABGB: Allgemeine Bestimmungen zum Schadenersatzrecht (z. B. Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche).
Diese Paragraphen sind insbesondere relevant, wenn es um die Auslegung des Versicherungsvertrags oder um Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Haushaltsversicherung geht.
5. Besonders wichtige Sicherheitsvorschriften bei einer Haushaltsversicherung
Bei einer Haushaltsversicherung in Österreich sind bestimmte Sicherheitsvorschriften einzuhalten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Werden diese Obliegenheiten verletzt, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen oder verweigern.
Die wichtigsten Sicherheitsvorschriften sind:
Versperren von Türen und Schließen von Fenstern:Beim Verlassen der Wohnung – auch nur für kurze Zeit – müssen alle Eingänge, Terrassentüren und Fenster ordnungsgemäß versperrt bzw. geschlossen werden. Fenster oder in leicht erreichbaren Stockwerken dürfen nicht gekippt oder offen bleiben.
Sicherheitsmaßnahmen bei längerer Abwesenheit:Wird die Wohnung länger als 72 Stunden verlassen, sind alle Wasserleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frost zu treffen, um Leitungswasserschäden zu vermeiden.
Sicheres Verwahren von Wertgegenständen:Besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Bargeld müssen entsprechend den vertraglichen Vorgaben (z. B. im Safe oder Tresor) aufbewahrt werden. Die maximale Entschädigungshöhe hängt oft von der Art und Sicherheit der Aufbewahrung ab.
Sicherung von Gemeinschaftsgut:Gegenstände wie Fahrräder, die in gemeinschaftlich genutzten, aber nicht öffentlich zugänglichen Räumen abgestellt werden, müssen stets gesichert sein (z. B. mit einem Schloss).
Einhaltung aller vertraglich vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen:Alle im Versicherungsvertrag festgelegten Sicherheitsvorschriften müssen umgesetzt werden (z. B. Rauchmelder, Alarmanlagen, spezielle Verriegelungen).
Schadensverhütung und -minderung:Im Schadensfall sind alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, etwa das Abdrehen des Hauptwasserhahns bei einem Rohrbruch oder das sofortige Rufen der Feuerwehr bei Brand.
Unverzügliche Schadenmeldung:Schäden müssen der Versicherung umgehend gemeldet werden, bei Einbruch oder Diebstahl ist zusätzlich die Polizei zu verständigen.
6. Schäden, die bei einer Haushaltsversicherung nicht abgedeckt sind
Eine Haushaltsversicherung bietet umfassenden Schutz für den Hausrat, schließt aber bestimmte Schadensarten und Situationen explizit aus. Die wichtigsten Ausschlüsse sind:
Schäden durch einfache Diebstähle:Gegenstände, die ohne Einbruch oder Raub abhandenkommen (z. B. Taschendiebstahl, Diebstahl in öffentlichen Bereichen), sind meist nicht oder nur sehr begrenzt versichert.
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz:Werden Schäden absichtlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Manche Anbieter bieten gegen Mehrprämie einen Schutz bei grober Fahrlässigkeit an, Vorsatz bleibt aber immer ausgeschlossen.
Schäden durch Abnutzung und Alterung:Normale Gebrauchsspuren, Verschleiß oder Schäden durch Alterung (z. B. abgenutzte Möbel, verblasste Farben) sind nicht gedeckt.
Schäden durch bestimmte Naturereignisse:Hochwasser, Grundwasser, Überschwemmung, Muren, Lawinen oder Erdbeben sind in der Regel nicht oder nur eingeschränkt versichert. Für diese Risiken braucht es meist eine spezielle Elementarversicherung.
Schäden an bestimmten Gegenständen:Nicht gedeckt sind häufig Schäden an Hohlgläsern, Trinkgläsern, Vasen, Beleuchtungskörpern, optischen Gläsern (z. B. Brillen), Displays und Bildschirmen von elektronischen Geräten.
Sengschäden und indirekte Blitzschäden:Schäden durch Glut (z. B. Zigarettenglut auf dem Teppich) oder durch Überspannung infolge eines Blitzschlags sind meist ausgeschlossen oder nur mit Zusatzbaustein versicherbar.
Schäden durch Wasser, das nicht aus Leitungsrohren stammt:Wasserschäden durch Aquarien, Wasserbetten, Blumenvasen oder Reinigungswasser sind in der Regel nicht gedeckt.
Schäden an unbeweglichen Teilen der Wohnung:Die Haushaltsversicherung schützt nur bewegliche Gegenstände. Schäden an Wänden, Böden oder der Bausubstanz sind nicht abgedeckt – hierfür ist eine Gebäudeversicherung notwendig.
Schäden durch geschäftliche Nutzung:Werden Gegenstände für berufliche oder gewerbliche Zwecke verwendet, sind diese meist nicht durch die private Haushaltsversicherung geschützt.
Schäden durch Personen im eigenen Haushalt:Vorsätzliche Schäden durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, sind ausgeschlossen.
Wertgegenstände über der vereinbarten Entschädigungsgrenze:Für Schmuck, Bargeld oder Kunstwerke gelten oft Entschädigungsgrenzen. Höherwertige Gegenstände müssen gesondert gemeldet und versichert werden.
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