top of page

„Vererben in Österreich: Klarheit schaffen, Konflikte vermeiden“

In Österreich sind laut aktuellen Studien lediglich rund 25 % der Erbfälle im Voraus geregelt. Das bedeutet: Drei von vier Personen verlassen sich im Todesfall auf die gesetzliche Erbfolge – oft mit unangenehmen Konsequenzen für die Hinterbliebenen. Doch warum ist eine rechtzeitige und durchdachte Erbregelung so wichtig?


Bildnachweis: Adobe Flyer Fly KI
Bildnachweis: Adobe Flyer Fly KI

Die Risiken einer fehlenden Erbregelung


Wenn keine letztwillige Verfügung (z. B. Testament) vorliegt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt die Familienstruktur, nicht jedoch persönliche Wünsche oder komplexe familiäre Situationen. Dadurch entstehen oft folgende Probleme:


  • Erbstreitigkeiten: Ohne klare Regelung entstehen schnell Konflikte zwischen Erbberechtigten, etwa wenn unklar ist, wer was bekommen soll.


  • Ungewollte Erbverteilung: Personen, die dem Erblasser besonders nahe standen – etwa Lebensgefährten ohne Trauschein oder Stiefkinder – gehen unter Umständen leer aus.


  • Zerschlagung von Vermögenswerten: Immobilien oder Unternehmen müssen unter Umständen verkauft werden, wenn sich die Erben nicht einigen können oder Liquidität fehlt.


  • Steuerliche Nachteile: Eine kluge Nachlassplanung kann helfen, steuerliche Belastungen zu optimieren – wer untätig bleibt, vergibt diese Chancen.


Warum eine vorzeitige Erbregelung sinnvoll ist?


Ein Testament oder Erbvertrag bietet die Möglichkeit, eigene Vorstellungen verbindlich festzuhalten – etwa wer welchen Anteil erhält, wie ein Unternehmen fortgeführt werden soll oder wie eine Immobilie in der Familie bleibt.


Vorteile einer aktiven Erbregelung:

  • Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten

  • Vermeidung von Streit unter Angehörigen

  • Berücksichtigung individueller Lebensumstände

  • Gestaltungsspielraum für steuerliche Optimierung

  • Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen zu bedenken


Welche Testamentarten gibt es?


In Österreich sind verschiedene Arten von Testamenten zulässig – je nach Situation und Aufwand:


  1. Eigenhändiges Testament: Vom Erblasser vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben. Es ist die einfachste und wirkungsreichste Form, erfordert aber genaue Formvorgaben.


  2. Fremdhändiges Testament: Wird maschinell oder von einer anderen Person geschrieben, muss jedoch eigenhändig unterschrieben werden und es sind drei Zeugen notwendig. Diese drei Zeugen dürfen aber nicht die Erbempfänger sein.




  3. Notarielles TestamentWird von einem Notar errichtet, was besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen oder familiären Konstellationen ratsam ist. Es wird meist im zentralen Testamentsregister eingetragen – ein wichtiger Vorteil.


  4. Mündliches Testament (Nottestament)Nur unter außergewöhnlichen Umständen gültig, etwa bei Lebensgefahr. Es muss vor drei Zeugen mündlich erklärt werden und ist zeitlich befristet gültig.


Fazit:

Wer sein Erbe regelt, sorgt vor – für sich selbst und für seine Liebsten. Eine durchdachte Nachlassplanung verhindert Streit, schützt Familienvermögen und sorgt dafür, dass persönliche Wünsche respektiert werden. Gerade in Österreich, wo die Mehrzahl der Erbfälle unvorbereitet eintritt, ist es besonders wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden.


Tipp:

Sprechen Sie mit unseren Anwälten, um Ihre Möglichkeiten zu klären und Ihre letztwillige Verfügung rechtssicher zu gestalten. Denn richtig vererben heißt: mit Verantwortung handeln.

 
 
 

Commenti


bottom of page