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Grillen in Wohnanlagen – Ein häufiger Streitpunkt - Eine Rechtsschutzversicherung hilft

Mit dem Beginn der warmen Jahreszeit steigt in Österreich vielerorts die Lust aufs Grillen – sei es im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon.


Gerade in Wohnanlagen kommt es dabei jedoch immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn, insbesondere wenn es um Rauch- und Geruchsbelästigung oder Sicherheitsbedenken geht.


Die Rechtslage ist in Österreich in diesem Bereich klar: Es gibt kein allgemeines gesetzliches Grillverbot auf Balkonen oder Terrassen, jedoch kommt der Hausordnung eine zentrale Bedeutung zu.

Bildnachweis: CANVA
Bildnachweis: CANVA

In vielen Wohnanlagen ist in der Hausordnung ausdrücklich geregelt, dass das Grillen nur mit einem Elektrogrill erlaubt ist. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Holzkohle- oder Gasgriller erzeugen nicht nur deutlich mehr Rauch, sondern bergen auch ein höheres Brandrisiko – insbesondere in eng bebauten Wohnanlagen oder bei windigem Wetter.


Wer sich über solche Regeln hinwegsetzt und dennoch mit Holzkohle oder Gas grillt, muss mit Konsequenzen rechnen. Laut § 364 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) haben Nachbarn das Recht, sich gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch Rauch, Geruch oder Lärm zur Wehr zu setzen.


Bereits gelegentliches, aber intensives Grillen mit starker Rauchentwicklung kann als solche Beeinträchtigung gewertet werden, insbesondere wenn Fenster und Balkone angrenzender Wohnungen betroffen sind. In der Praxis kann dies zu Beschwerden bei der Hausverwaltung führen. Wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung können zunächst mit Abmahnungen geahndet werden. In hartnäckigen Fällen ist sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses möglich.


Auch eine Unterlassungsklage durch gestörte Nachbarn ist denkbar, wenn sich keine außergerichtliche Lösung finden lässt.


In Mehrparteienhäusern gilt daher: Rücksichtnahme ist oberstes Gebot. Wer grillen möchte, sollte nicht nur die Hausordnung beachten, sondern auch das Gespräch mit seinen Nachbarn suchen.


Das gemeinsame Grillen mit einem Elektrogrill kann eine entspannte Alternative sein, die weder rechtliche noch zwischenmenschliche Konflikte provoziert. Wichtig ist auch die Einhaltung gesetzlicher Ruhezeiten – in der Regel beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr.


Wer also um diese Zeit noch lautstark feiert oder mit starkem Grillgeruch für Unmut sorgt, bewegt sich bereits in einer Grauzone, die schnell zu Beschwerden führen kann.

Besonders problematisch wird es, wenn Nachbarn wiederholt gegen Regeln verstoßen und sich uneinsichtig zeigen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Störungen zu dokumentieren – etwa mit Fotos, einem Beschwerdetagebuch oder durch Zeugen.


Auch eine schriftliche Beschwerde bei der Hausverwaltung kann sinnvoll sein, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. In vielen Fällen hilft bereits ein klärendes Gespräch oder eine Mediation, um eine Eskalation zu vermeiden.


Rechtsschutzversicherung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten


Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in Österreich die Kosten für Rechtsberatung und -vertretung in verschiedenen Lebensbereichen, darunter auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Sie schützt vor hohen finanziellen Risiken, die durch Gerichtsverfahren, Anwaltskosten, Sachverständige und weitere Verfahrenskosten entstehen können.


Leistungsumfang bei Nachbarschaftsstreitigkeiten



  • Die Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Kosten für

    1. Anwälte

    2. Gerichtsgebühren

    3. Zeugenentschädigungen

    4. Sachverständige und Gerichtsvollzieher bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab.




Fazit:

Grillen ist in Österreich grundsätzlich erlaubt, aber nicht grenzenlos. Wer sich an die Hausordnung hält, einen raucharmen Elektrogrill verwendet und Rücksicht auf seine Nachbarn nimmt, kann den Sommer auf Balkon oder Terrasse in vollen Zügen genießen – ganz ohne juristisches Nachspiel.

 
 
 

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