OGH stoppt prozentuale Kreditbearbeitungsgebühren – Rückforderungen bis 30 Jahre möglich
- Bernhard Suler
- 7. Sept.
- 2 Min. Lesezeit

Versteckte Gebühren bei Kreditverträgen könnten Sie viel Geld gekostet haben – und zwar bis zu 30 Jahre rückwirkend. Erfahren Sie, wie ein aktuelles OGH-Urteil einen Haarriss im System verursacht hat und welche Chancen sich für gerichtlich orientierte Rückforderungen eröffnen.
1. Der juristische Richtungswechsel
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Urteil vom 2. April 2025 Kreditbearbeitungsgebühren, die pauschal prozentual zur Kreditsumme erhoben wurden, als unzulässig eingestuft. Bis dato hatte der OGH in seiner 2016er Rechtsprechung diese Gebühren als zulässig angesehen – dies änderte sich, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte, dass solche Entgelte auch im Klauselverfahren auf ihre Angemessenheit geprüft werden müssen.
2. Warum der Prozentsatz das Problem ist
Der OGH begründete sein Urteil damit, dass eine Bearbeitungsgebühr, die sich proportional zur Kredithöhe berechnet – etwa 1,5 % eines Darlehens – nicht mit einem tatsächlich erbrachten Aufwand seitens der Bank zu rechtfertigen sei. Als Beispiel nannte das Gericht zwei Kredite:
Bei 220 000 € Kredit: Gebühr von 3 300 €
Bei 440 000 € Kredit: Gebühr von 6 600 €
Ein solcher Anstieg sei nicht plausibel, weil der Bearbeitungsaufwand der Bank nicht proportional zur Kreditsumme wachse.
3. Rückforderungen – Frist: 30 Jahre
Kreditnehmerinnen und -nehmer können nun die zu Unrecht verrechneten Gebühren bis zu 30 Jahre rückwirkend zurückfordern. Besonders relevant ist das für Kredite, bei denen die Bank die Gebühr direkt vom Darlehensbetrag abgezogen hat. In laufenden Verträgen kann dies auch zu einer sogenannten Saldokorrektur führen, um die fehlerhaft berechneten Zinsen zu korrigieren.
4. Beratungs- und Rechtswege
Verschiedene Verbraucherschützer, Rechtsanwaltskanzleien oder Finanzdienstleister sind auf diesen Zug aufgesprungen und bieten rechtliche Beratung – bei Bedarf kann auch die Rechtsschutzversicherung hinzugezogen werden.
Tipp: Wer sich zu einer Klage hinziehen lässt, kann im Erfolgsfall bis zu. 35 % der erstrittenen Summe an den Prozessfinanzierer abtreten. Es empfiehlt sich daher, vorab die Kosten genau zu überprüfen und sich auch für die Gesamtkosten ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, damit bleibt die Übersicht der Kosten von Anfang an gegebene.
5. Banken reagieren verhalten
Die Wirtschaftskammer (WKO) betont, dass dieses OGH-Urteil keine automatische Rückzahlungsverpflichtung für alle Banken bedeutet – eine individuelle Rechtsprüfung sei erforderlich. Auch wenn das Urteil derzeit nur Fälle gegen BAWAG und Santander betrifft, rechnen Verbraucherschützer damit, dass weitere Fälle folgen werden – und die betroffenen Institute ihre Gebührenpraxis überdenken müssen
Zusammenarbeit & Expertise – Dr. Burkhard Georg Mötz
Unser Büro arbeitet eng mit der renommierten Wiener Rechtsanwaltskanzlei Maxl & Mötz zusammen – insbesondere mit Dr. Burkhard Georg Mötz, einem erfahrenen Partneranwalt mit umfassender fachlicher Spezialisierung.
Seine Expertise umfasst unter anderem
Bankenrecht, also rechtliche Fragen rund um Kreditverträge, Bankgebühren und Finanzdienstleistungen
Mit seiner juristischen Expertise und Erfahrung in anspruchsvoller Prozessführung bietet Dr. Mötz eine starke rechtliche Begleitung bei Rückforderungsansprüchen und Saldokorrekturen.
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